Arbeiten in der Höhe: immer auf der Hut vor Stürzen aus der Höhe

24 September 2021
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Laut einer von Inail durchgeführten Analyse ist die Zahl der tödlichen Unfälle durch Absturz zwischen 2005 und 2014 zurückgegangen.

 

Trotz dieser Verbesserung gibt es jedoch immer noch zahlreiche Todesfälle auf Baustellen. Der am stärksten betroffene Sektor ist das Baugewerbe, auf das mehr als 65 % aller Unfälle und 52,4 % aller Abstürze entfallen.

 

Erinnern wir uns daran, was unter Arbeiten in der Höhe zu verstehen ist.

 

Eine Analyse der Infor.MO-Daten bestätigt, dass das Problem der Arbeit in der Höhe, d.h. aus einer Höhe von mehr als zwei Metern über einer festen Oberfläche, leider immer noch aktuell ist.

 

Das Überwachungssystem hat nämlich festgestellt, dass Todesfälle durch Stürze aus der Höhe etwa ein Drittel der tödlichen Arbeitsunfälle ausmachen und dass in etwa 30 % der Fälle der Sturz von Dächern oder Abdeckungen im Allgemeinen erfolgte. Aber das ist noch nicht alles! 28,6 % der Stürze sind auf die Nichtverwendung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung) zurückzuführen, die dem Arbeitnehmer vom Unternehmen nicht zur Verfügung gestellt wird. Und gut 20 % der Stürze sind unsicher, weil es keine Verankerungspunkte für Rettungsleinen, Geländer und Höhenschutz gibt.

 

Vorbeugen ist besser als heilen.

 

Jedes Unternehmen, das seine Mitarbeiter dem Risiko eines Absturzes aussetzt, hat die Pflicht, für die Sicherheit aller Arbeitnehmer zu sorgen, angefangen bei der Auswahl geeigneter und angemessener Arbeitsmittel zur Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen, unabhängig von der Art des Unfalls.

 

Um diese unangenehmen Situationen zu vermeiden und zu verringern, ist es notwendig, PSA (kollektive Schutzvorrichtungen) wie z. B. Fallschutznetze zu verwenden, die unter dem Dach angebracht werden. Wenn es nicht möglich ist, diese Systeme zu verwenden, wird die PSA (Persönliche Schutzausrüstung) verwendet, um Stürze zu verhindern:

Auffanggurte;
Verbindungsstück:
Verbindungsmittel;
einziehbare Vorrichtungen;
flexible Führungen oder Lifelines;
Führungen oder starre Rettungsleinen;
Verankerungsvorrichtung

 

 

Letztere müssen jedoch den Anforderungen des Artikels 76 des Gesetzesdekrets 81/2008 entsprechen, der alle Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz enthält.

 

 

Achten Sie auf die Konsequenzen!

 

Stellen Sie sich vor, Sie sind Angestellter einer Baufirma und sollen ohne jegliche Sicherung auf ein Dach klettern. Während der Arbeit stürzen Sie und verletzen sich schwer. Nach dem Arbeitsschutzgesetz haben Sie oder die in den Unfall verwickelte Person das Recht, Strafanzeige wegen Körperverletzung zu erstatten und für den Schaden entschädigt zu werden.

 

Das Unternehmen selbst ist haftbar, wenn es nicht die erforderlichen Unfallverhütungsmaßnahmen getroffen hat, was eine Straftat darstellt. Das Unternehmen selbst kann sogar als „schuldig“ angesehen werden, obwohl es keine natürliche Person ist.

 

Ganz zu schweigen vom Arbeitgeber. Er hat die in Artikel 2087 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verankerte Pflicht, die körperliche Unversehrtheit und die moralische Persönlichkeit seiner Angestellten zu schützen. Ist dies nicht der Fall, liegt automatisch eine Straftat vor.

 

Der Arbeitgeber wird strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und kann wegen Totschlags angeklagt werden, wenn der Arbeitnehmer an den Folgen des Unfalls oder der Krankheit stirbt, auch wenn dies erst nach einer gewissen Zeit geschieht, oder wegen fahrlässiger Körperverletzung, wenn der Arbeitnehmer eine vorübergehende oder dauerhafte körperliche oder geistige Behinderung erleidet.

 

Wir sorgen für die Sicherheit aller.

 

Für uns von Spider Linee Vita ist es eine ständige Aufgabe, die Unternehmen für dieses Thema zu sensibilisieren, denn die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter darf niemals unterschätzt werden.

 

Wir sind immer für alle da, die uns brauchen!

Wenn Sie auf der Suche nach einer Beratung oder nach Schulungs- und Fortbildungskursen sind, zögern Sie nicht, uns unter der Nummer 0363 938 882 zu kontaktieren oder schreiben Sie uns an progettazione@lineevita.it

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