Heutzutage nimmt die Rolle des Wohnungseigentumsverwalters zunehmend einen professionellen Stellenwert innerhalb und außerhalb des Mehrfamilienhauses ein, da er mit einer hochkomplexen und vielfältigen Verwaltungstätigkeit betraut ist.
Bei der Ausübung dieser Tätigkeit ist der Verwalter einer Vielzahl von zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeiten ausgesetzt, die sich nicht nur aus den Artikeln 1130 und 1131 des italienischen Zivilgesetzbuches, sondern auch aus den allgemeinen Rechtsnormen, der Gemeinschaftsordnung, den Beschlüssen der Eigentümerversammlung sowie aus Sondergesetzen ergeben.
Im Bereich der Arbeitssicherheit kann der Verwalter angesichts der zahlreichen beteiligten Fachunternehmen für die Erbringung von Dienstleistungen dem Arbeitgeber gleichgestellt werden. Folglich obliegt ihm die Verpflichtung, die Einhaltung aller im Gesetzesdekret 81/2008 festgelegten Präventions- und Schutzmaßnahmen sicherzustellen.
Zu den Tätigkeiten mit den höchsten Unfallrisiken innerhalb von Wohngebäuden zählen zweifellos die Arbeiten in der Höhe. Es ist daher Aufgabe der Hausverwaltung, diese Arbeiten zu überwachen und sicherzustellen, dass sie unter vollständigen Sicherheitsbedingungen durchgeführt werden, um Risiken und Unfälle zu verhindern oder zumindest zu minimieren.
Um dies zu gewährleisten, müssen die Dachflächen von Mehrfamilienhäusern mit zertifizierten und ordnungsgemäß gewarteten Absturzsicherungssystemen ausgestattet sein. Darüber hinaus müssen die ausführenden Unternehmen entsprechend geschultes Personal einsetzen und über geeignete Ausrüstung für die korrekte Nutzung von Lifelines verfügen.
Jede Region hat eigene Vorschriften und Kriterien für die Sicherheitsausstattung bei Arbeiten in der Höhe festgelegt. So ist beispielsweise in der Lombardei die Sicherung der gesamten Arbeitsfläche vorgeschrieben, während in der Toskana die Verpflichtung auf den Bereich des jeweiligen Eingriffs beschränkt ist.
Im Bereich von Wohnanlagen besteht bei fehlenden strukturellen Instandhaltungsmaßnahmen keine generelle Verpflichtung zur Installation von Absturzsicherungssystemen. Es obliegt daher den Eigentümern und dem Verwalter, deren Installation zu bewerten. Dennoch kann jederzeit die Notwendigkeit entstehen, Arbeiten auszuführen, die den Zugang zu Dachflächen oder Gemeinschaftsterrassen erfordern, wobei stets die Einhaltung des D.Lgs. 81/2008 maßgeblich ist.
Spider Linee Vita bietet seinen Partnern einen ganzheitlichen Service, um die Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe zu gewährleisten. Durch eine umfassende Risikoanalyse und -bewertung werden maßgeschneiderte Lösungen zur Risikominimierung angeboten, einschließlich Installation, Wartung und Re-Zertifizierung von Lifelines.