Ist es möglich, den Rechnungsrabatt oder die steuerliche Absetzbarkeit auch für die Installation von Anschlageinrichtungen (Lifelines) in Anspruch zu nehmen?
Mit dem Decreto Rilancio Nr. 34/2020, umgewandelt in das Gesetz Nr. 77/2020, können die im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 entstandenen Kosten für bestimmte Maßnahmen mit einem Steuersatz von 110 % abgesetzt werden.
Insbesondere betrifft die förderfähige Hauptmaßnahme (intervento trainante) im Zusammenhang mit der Gebäudehülle die Wärmedämmung, die darauf abzielt, die Wärmedurchlässigkeit (U-Wert) von opaken vertikalen Flächen (Wände), horizontalen Flächen (Decken) oder geneigten Flächen (Dächer) zu reduzieren, sofern die betroffene Fläche mehr als 25 % der gesamten wärmeabgebenden Gebäudehülle ausmacht.
Da die Steuerermäßigung für den gesamten Eingriff zur Verbesserung der Wärmedämmung gilt, sind auch alle erforderlichen Nebenarbeiten zur Durchführung der Maßnahme eingeschlossen, einschließlich der Sicherheitsvorrichtungen, die zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsablaufs erforderlich sind.
Zu diesen Vorrichtungen zählen Gerüste, temporäre Seitenschutzsysteme sowie Anschlageinrichtungen (Lifelines), die nach Abschluss der Arbeiten installiert bleiben können, um die sichere Durchführung zukünftiger Wartungsarbeiten an der Dachfläche zu ermöglichen.
Die Installation von Absturzsicherungssystemen kann auch gemeinsam mit der Montage von Photovoltaikanlagen erfolgen. Diese Maßnahme gilt ebenfalls als begünstigte Folgeintervention (intervento trainato) im Rahmen einer der Hauptmaßnahmen (Wärmedämmung der Gebäudehülle, Austausch von Heizungs- und Klimaanlagen, seismische Sanierungsmaßnahmen) und erfordert während der Installationsphase, dass die Arbeiten unter sicheren Bedingungen durchgeführt werden.
Dies kann wiederum durch den Einsatz von Gerüsten, temporären Seitenschutzsystemen oder Anschlageinrichtungen (Lifelines) gewährleistet werden. Daraus folgt, dass im Zusammenhang mit umfangreicheren Haupt- oder Folgeinterventionen die Anschlageinrichtungen beschafft und installiert werden können, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen, da sie in die förderfähigen Maßnahmen einbezogen sind.
Die oben beschriebenen Regelungen sind jedoch an die Mindestanforderungen des Decreto Rilancio gebunden, darunter insbesondere:
Zu den abzugsfähigen Kosten zählen auch die Aufwendungen für technische Bescheinigungen (Asseverazioni) sowie für den Konformitätsnachweis.
Ab dem 06.10.2020 ist es endlich möglich, konkret mit den Bewertungen der Maßnahmen zur energetischen Verbesserung zu beginnen, die Zugang zu den neuen Steuervergünstigungen in Höhe von 110 % haben. Der neue Erlass des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung (MiSE) legt nämlich die technischen Anforderungen fest, die die förderfähigen Maßnahmen erfüllen müssen, wie sie in den Absätzen 1 und 2 des Artikels 119 des Decreto Rilancio vorgesehen sind, einschließlich der spezifischen Kostenobergrenzen für jede einzelne Maßnahme.
Anhang A des MiSE-Erlasses erläutert im Detail die Anforderungen, die in der technischen Bescheinigung (Asseverazione) für Maßnahmen anzugeben sind, die Anspruch auf die Steuervergünstigungen haben, darunter:
Vor der Umsetzung wird empfohlen, einen qualifizierten Fachtechniker mit der Erstellung und Einreichung der gesamten für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung erforderlichen Dokumentation zu beauftragen.