Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest: EU at work

14 Oktober 2022

Am 28. September 2022 hat die Europäische Kommission einen umfassenden Ansatz vorgestellt, um Mensch und Umwelt besser vor Asbest zu schützen und eine asbestfreie Zukunft zu gewährleisten. Einer von den Mitgliedstaaten durchgeführten Analyse  zufolge sind 78 % der anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen mit Asbest verbunden.

Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass Asbest, obwohl es in der EU seit 2005 verboten ist, immer noch in alten Gebäuden vorhanden ist. Die Gefahr dieses Stoffes für die Arbeitnehmer steigt, wenn Renovierungen durchgeführt werden oder Arbeiten, die die Materialien, die ihn enthalten, anderweitig stören könnten.

Darüber hinaus hat die EU erklärt, dass eines der Ziele zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen darin besteht, Europa in Richtung Green Deal zu drängen, in der Tat beabsichtigt die EU, die  Renovierungsrate von Gebäuden  zu erhöhen. „Dank der Renovierungen werden die Bewohner bessere Gesundheits- und Lebensbedingungen sowie niedrigere Energiekosten genießen, aber auch die Risiken einer Asbestexposition werden zunehmen, insbesondere für Bauarbeiter.“

Die Europäische Kommission hat in der Präsentation einen globalen Ansatz für die öffentliche Gesundheit  mit folgenden Zielen definiert:

 

  • Bessere Unterstützung von Opfern asbestbedingter Krankheiten.
  • Die Kommission wird den Dreigliedrigen Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Anerkennung weiterer asbestbedingter Krankheiten als Berufskrankheiten konsultieren.
  • Die Kommission hat ein neues EU-Konzept für die Krebserkennung vorgeschlagen, einschließlich einer Aktualisierung der Empfehlung des Rates zur Krebsvorsorge aus dem Jahr 2003.
  • Besserer Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest. Die Kommission beabsichtigt,
  • schlagen heute eine Überarbeitung der Richtlinie über die Asbestexposition am Arbeitsplatz vor, mit der der Arbeitsplatzgrenzwert für Asbest erheblich gesenkt werden soll;
  • Aktualisierung der Leitlinien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie; und
  • eine Sensibilisierungskampagne für die sichere Entfernung von Asbest starten.
  • Verbessern Sie die Informationen über Asbest in Gebäuden. Die Kommission beabsichtigt,
  • Vorlage eines Legislativvorschlags über den Nachweis und die Registrierung von Asbest in Gebäuden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, nationale Strategien für die Asbestentfernung zu entwickeln; und
  • einen Regulierungsansatz für die Einführung digitaler Gebäuderegister vorschlagen, um den Austausch und die Nutzung von Gebäudedaten von der Planung über den Bau bis zum Abriss zu verbessern.
  • Sorgen Sie für die sichere Entsorgung von Asbest und keine Verschmutzung. Die Kommission beabsichtigt,
  • Überarbeitung des EU-Protokolls über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen und der Leitlinien für Abfallprüfungen vor dem Abriss und der Renovierung von Gebäuden; und
  • eine Studie zur Identifizierung von Asbest-Abfallbewirtschaftungspraktiken und neuen Behandlungstechnologien in Auftrag zu geben.

Die EU stellt über die Wiederaufbau- und Resilienzfazilität, den Europäischen Sozialfonds Plus und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung umfangreiche Mittel  bereit, um die Mitgliedstaaten in den Bereichen Gesundheitsprävention, Behandlung, Umstrukturierung und sichere Entsorgung von Asbest zu unterstützen.  

 

Commissione Europea – „Provvedimenti della Commissione per proteggere meglio le persone dall’amianto e garantire un futuro senza amianto“-ec.europa- https://ec.europa.eu


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