Gesetzesdekret 81/08: Einblicke in die Pflichten der Arbeitgeber Art. 14

25 Februar 2022
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Es gibt viele Neuerungen, die durch das Gesetzesdekret 81/08 eingeführt wurden, das durch die EG-Richtlinien umgesetzt wurde, um Straftaten am Arbeitsplatz zu bekämpfen und die Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen.

Die Formulierung des neuen Artikels 14 des Gesetzesdekrets 81/08 ist wichtig, insbesondere im Hinblick auf zusätzliche Sanktionen zusätzlich zur Aussetzung der Tätigkeit.  Heute hat es einen größeren Einfluss auf Unternehmen, und wir sprechen einige Punkte an, die wir für besonders wichtig halten.

Wir berichten über Folgendes:

„… um der Gefahr für die Gesundheit (9) und die Sicherheit der Arbeitnehmer ein Ende zu setzen und unregelmäßige Arbeit zu bekämpfen, erlässt die Nationale Arbeitsaufsichtsbehörde eine Aussetzungsmaßnahme…“

Die Aussetzung der Tätigkeit scheint unbefristet zu sein oder zumindest bis sie nach der von der Kontrollstelle, die bei der Durchführung der Kontrollen eingegriffen hat, angeordneten Regularisierung des Unternehmens aufgehoben wird.

Daher werden diejenigen Unternehmen sanktioniert, die aufgrund des Zugangs zur Inspektion entweder 10 % der nicht legalisierten Arbeitnehmer einsetzen oder eine falsche Form der Pararegulierung anwenden, bei der es sich eben um die Verwendung von Selbständigen handelt, ohne die erforderlichen vorherigen Mitteilungen an die zuständige Stelle vorgenommen zu haben.

In Absatz 2 wird dann angegeben, was die Aussetzungsfrist beinhaltet:

„Während der gesamten Dauer der Aussetzung ist es dem Unternehmen untersagt, verträge mit der öffentlichen Verwaltung und den vertraglich bindenden Stationen im Sinne des Kodex für öffentliche Aufträge gemäß Gesetzesdekret vom 18. April 2016, Nr. 50 … “

Si ist eine sehr starke Sanktion, die das Unternehmen in der Ausübung seiner Tätigkeit auch mit dem PA-Sektor einschränkt, aber nicht nur. Die von der Suspendierung betroffenen Arbeitnehmer haben nach wie vor Anspruch auf Entlohnung, aber auch auf Beitragszahlung, wodurch die synallagmatische Wirkung im Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Entlohnung wirksam unterbrochen wird.

Absatz 3:

„Die Nationale Arbeitsaufsichtsbehörde erlässt die in Absatz 1 genannten Maßnahmen über ihr Inspektionspersonal unverzüglich und nach Unterrichtung durch andere Verwaltungen innerhalb von sieben Tagen nach Eingang des entsprechenden Berichts.“

Das heißt, im Falle des Zugangs zur Inspektion, der nicht direkt mit dem INL, sondern mit Dritten in Verbindung steht, könnte die Meldung der oben genannten Unregelmäßigkeiten die Aussetzungsmaßnahme vorsehen. Dies beseitigt jeden Zweifel an den Rollen und Kompetenzen anderer Organe. Aus einer ersten Lesung unter Bezugnahme auf Absatz 1 ergibt sich nämlich, dass nur das INL die in Artikel 14 Anhang I genannten Verstöße hätte feststellen können.

Die D.L hat auch zu Art. 18, 19 und 37 des Konsolidierten Sicherheitsgesetzes interveniert

Im Vergleich zu den früheren Rechtsvorschriften ist der Arbeitgeber heute nicht nur für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich, sondern muss Teil eines Prozesses zur Verbesserung der Sicherheitsbedingungen sein, bei dem Artikel 18 den Buchstaben b-bis) einführt, der der Figur der verantwortlichen Person innewohnt und die Verantwortung und Verpflichtung des Arbeitgebers trägt, ihn und nicht nur zu identifizieren.  Artikel 19 muss die Zahl der verantwortlichen Person stärken, die verpflichtet ist, einzugreifen und die erforderlichen Sicherheitshinweise zu liefern, um das Verhalten zu ändern, das nicht den Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz entspricht.

Aber es gibt auch die Verpflichtung zur Ausbildung, ein grundlegender Aspekt für die Verhütung von Arbeitsunfällen, die festlegt, dass die Arbeitgeber neben Managern und Vorgesetzten auch eine angemessene und spezifische Schulung und regelmäßige Aktualisierung erhalten, abhängig von der Arbeit und den ausgeführten Aufgaben, im Bereich Gesundheit und Sicherheit. Mit Art. 37 sprechen wir von Ausbildung unter besonderer Bezugnahme auf die Hinzufügung einiger Neuerungen, die in Absatz 5 enthalten sind, und zwar genau:

„Das Training wird von einer erfahrenen Person und am Arbeitsplatz durchgeführt. Die Ausbildung besteht aus der praktischen Prüfung für die korrekte und sichere Verwendung von Geräten, Maschinen, Anlagen, Substanzen, Geräten, einschließlich des persönlichen Schutzes; Das Training besteht auch aus der angewandten Übung für sichere Arbeitsabläufe. Die durchgeführten Ausbildungsinterventionen müssen in einem speziellen Register nachverfolgt werden, das ebenfalls informatisiert ist.  (9)“


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