In vielen Berufen arbeiten Beschäftigte in der Höhe, was mit erheblichen Risiken verbunden ist.
Der Bereich der Arbeiten in der Höhe zählt zu den besonders risikoreichen Tätigkeiten.
Aufgrund der hohen Verantwortung wurden spezielle Vorschriften entwickelt, um Risiken korrekt zu bewerten
und geeignete Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.
Dieser Artikel erläutert die geltenden Vorschriften, die Risikobewertung und die gesetzlich festgelegte Mindesthöhe.
Laut Artikel 107 des Gesetzesdekrets 81/08 gelten Arbeiten ab einer Höhe von 2 Metern über einer stabilen Fläche
als Arbeiten in der Höhe.
Arbeiten in der Höhe sind alle Tätigkeiten über zwei Metern, bei denen Absturzgefahr besteht,
einschließlich tieferer Aushubarbeiten.
Maßgeblich ist Titel IV, Kapitel II des Gesetzesdekrets 81/08.