In den letzten Jahren haben sich Dachflächen zunehmend zu dauerhaft genutzten Arbeitsbereichen entwickelt und beherbergen heute Photovoltaikanlagen, Klimageräte, Antennen und Datenleitungen. Die Anwesenheit von Personen in der Höhe für planmäßige Wartungsarbeiten stellt keine Ausnahme mehr dar, sondern ist zur Regel geworden. Dies hat den Einsatz von permanenten Absturzschutzgeländern als kollektive Schutzmaßnahmen zunehmend erforderlich gemacht.
Bislang erfolgte die Planung permanenter Geländersysteme jedoch in einem fragmentierten normativen Rahmen, der zwischen Vorschriften für temporäre Schutzsysteme, Normen für den Maschinenzugang und – im Hintergrund – den NTC 2018 mit höheren Lastannahmen angesiedelt war.
Mit der UNI 11996:2025 „Permanente Absturzschutzgeländer – Sicherheitsanforderungen, Prüfverfahren und Nutzungsbedingungen“ wird diese normative Lücke geschlossen und ein kohärenter, spezifischer Referenzrahmen geschaffen.
Vor Einführung der UNI 11996 stützten sich die gängigsten Referenzen für Dachschutzgeländer im Wesentlichen auf drei Normen:
UNI EN 13374:2013: Norm für temporäre Seitenschutzsysteme, konzipiert für Baustellen und laufende Bauarbeiten. Sie definiert Systemklassen, maßliche, geometrische und leistungsbezogene Anforderungen sowie statische und dynamische Lastwerte und Prüfverfahren. Ihr Anwendungsbereich ist jedoch ausdrücklich auf temporäre Systeme beschränkt.
UNI EN ISO 14122-3:2016: Teil der Normenreihe für permanente Zugangs- und Arbeitsmittel an Maschinen. Sie legt Anforderungen an Treppen, Laufstege und Geländer fest, die Bestandteil einer Maschine oder von Strukturen sind, deren Hauptzweck der Zugang zur Maschine ist.
NTC 2018: Stellen die maßgebliche Gesetzgebung für die Tragwerksplanung dar und legen vertikale Lasten (gleichmäßig verteilt und konzentriert) sowie horizontale Linienlasten fest, die strenger sind als jene der EN 13374 und je nach Nutzungsart des Systems variieren.
Für RSPP, HSE-Fachkräfte und Planer bedeutete dies, unterschiedliche Referenzen kombinieren zu müssen: eine Norm für temporäre Systeme, eine für den Maschinenzugang und eine für die Gebäudestruktur. Das Risiko bestand darin, permanente Geländer gegenüber den in den NTC geforderten Lasten zu unterdimensionieren oder Anforderungen anzuwenden, die für andere Kontexte gedacht sind.
Genau hier setzt die UNI 11996:2025 an: Sie übernimmt die konzeptionelle Basis der UNI EN 13374, interpretiert sie jedoch neu im Hinblick auf permanente Absturzschutzgeländer auf Dächern oder Ingenieurbauwerken, gleicht vertikale und horizontale Lasten an die geltende technische Gesetzgebung an und führt spezifische Anforderungen zu Dauerhaftigkeit, Befestigung, Wartung und Rettung ein.
Die UNI 11996 gilt für permanente Absturzschutzgeländer, die als kollektive Schutzmaßnahmen an Gebäuden, Infrastrukturen, Bauwerken, technischen Anlagen und sonstigen Konstruktionen eingesetzt werden, überall dort, wo ein Absturzrisiko aus der Höhe besteht.
Die Norm verweist ausdrücklich auf ihre Anwendbarkeit für Dachflächen der Kategorie H sowie für begehbare Dächer der Nutzungsumgebungen A, B1, B2 und C1.
Ausgenommen sind hingegen:
Die Norm definiert ein permanentes Absturzschutzgeländer als eine Gesamtheit von Bauteilen, die dazu bestimmt sind, Personen vor dem Absturz auf eine tiefer liegende Ebene zu schützen und Materialien zurückzuhalten. Es handelt sich um eine kollektive Schutzmaßnahme, die mindestens umfasst:
Es werden zwei Geländerklassen definiert:
Klasse A – widersteht ausschließlich statischen Lasten und muss:
Klasse B – widersteht sowohl statischen Lasten als auch mäßigen dynamischen Einwirkungen, wie sie typischerweise bei geneigten Dächern oder bei einem Abrutschen entlang der Dachfläche auftreten.
Die Auslegung und Kennzeichnung der Produkte müssen stets die jeweilige Klasse angeben, da diese eine unmittelbare Auswirkung auf die Systemwahl in Abhängigkeit von der Dachgeometrie und den Zugangsmodalitäten hat.
Der sensibelste und zugleich am meisten erwartete Aspekt betrifft die Bemessungslasten.
Für beide Klassen verweist die UNI 11996 auf die statischen und dynamischen Lastfälle der UNI EN 13374, ändert jedoch grundlegend die Werte der horizontalen Belastung am Hauptholm:
Diese Wahl beseitigt die Diskrepanz zwischen einer weniger strengen Produktnorm und den baustatischen Vorschriften: ein permanentes Absturzschutzgeländer darf nicht mehr mit horizontalen Lasten bemessen werden, die von jenen der Gebäudegeländer abweichen.
Die Norm präzisiert zudem, dass die 1,0 kN/m ausschließlich für den Hauptholm gelten; für den Zwischenholm bleiben die in der UNI EN 13374 angegebenen Lasten (0,3 kN) maßgebend.
Die zulässige elastische Durchbiegung im Gebrauchstauglichkeitszustand wird auf 150 mm erhöht, gegenüber den 55 mm der EN 13374, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einsatzbedingungen und des globalen Systemverhaltens.
Für Klasse B bleiben zusätzlich die dynamischen Lastanforderungen der EN 13374 verbindlich, mit spezifischen Prüfungen für geneigte Dächer.
Die UNI 11996 strukturiert die Verifizierungsverfahren in systematischer Form und sieht folgende Prüfungen vor:
Sichtprüfung der strukturellen Integrität des Geländers;
Messungen der maßgeblichen Parameter (Höhen, Sicherheitsabstände, Widerstandsfähigkeit);
statische Berechnungen gemäß UNI EN 13374 für die Klassen A und B unter Anwendung der neuen Lastwerte;
Laborprüfungen, ebenfalls nach den in der EN 13374 definierten Verfahren.
Berechnung und Prüfung gelten als gleichwertige Alternativen: Es ist ausreichend, einen der beiden Ansätze anzuwenden, um die Konformität mit den Anforderungen nachzuweisen.
Im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit müssen die Geländer:
einen Korrosionsschutz gewährleisten, der mindestens der Korrosivitätskategorie C3 gemäß UNI EN ISO 9223 entspricht;
bei beschichtetem Stahl eine Schutzdauer der Klasse „hoch (H) – 15 bis 25 Jahre“ gemäß UNI EN ISO 12944 sicherstellen;
die spezifischen Anforderungen für Edelstahl, Aluminium, feuerverzinkten Stahl und organische Beschichtungen erfüllen, unter Bezugnahme auf die entsprechenden struktur- und beschichtungstechnischen Normen.
Darüber hinaus wird gefordert, dass keine Wasseransammlungen innerhalb der Bauteile entstehen und dass keine Beeinträchtigung der Wasserdichtheit der Dachabdichtung oder der darunterliegenden Bauwerke erfolgt.
Die UNI 11996:2025 führt ein strukturiertes System von Inspektionen, Wartungen, Instandsetzungen und Dokumentationen ein, das darauf abzielt, die dauerhafte Aufrechterhaltung der erklärten Leistungsmerkmale sicherzustellen.
Die Norm sieht vier Arten von Inspektionen vor:
vor der Montage;
gebrauchsbezogene Inspektion, vor jedem Zugang;
periodische Inspektion, spätestens alle 48 Monate;
außerordentliche Inspektion, erforderlich, wenn das Geländer einen Mangel aufweist oder den Auswirkungen eines Personenabsturzes ausgesetzt war.
Alle Maßnahmen sind in einem speziellen Kontrollregister zu dokumentieren, das klar und nachvollziehbar Inspektionsdaten, verantwortliche Personen, Ergebnisse sowie durchgeführte Maßnahmen enthält.
Zwei Anhänge der UNI 11996 verdienen besondere Aufmerksamkeit für die im Baustellenumfeld tätigen Fachkräfte:
Anhang B – Ermittlung der Befestigungen (informativ)
Der Hersteller muss im Handbuch die Bemessungslasten angeben, die zur Auslegung der Befestigungen und zur Überprüfung der Eignung der Tragstruktur erforderlich sind. Die konkrete Bewertung obliegt einem qualifizierten Fachtechniker, der die realen Materialien, den Schichtenaufbau und die örtlichen Randbedingungen zu berücksichtigen hat.
Die Norm schlägt eine Referenzmatrix für Holz, Stahl und Beton vor, denen jeweils Schrauben, Bolzen sowie mechanische oder chemische Anker zugeordnet sind. Die Übertragung auf andere Materialien (z. B. Mauerwerk, Naturstein) erfolgt durch den Techniker mittels Berechnung oder In-situ-Prüfungen.
Anhang C – Rettung (normativ)
In Fällen, in denen der Monteur während der Montage oder Demontage des Geländers ein persönliches Absturzsicherungssystem verwendet, muss der Hersteller im Handbuch die Notwendigkeit eines Rettungsverfahrens angeben, sofern sich der Bediener in einer inerten Hängesituation befindet.
Die Tragstruktur ist zudem auch auf die zusätzlichen Lasten aus Rettungsmaßnahmen zu überprüfen.
Für RSPP, HSE-Fachkräfte und Sicherheitskoordinatoren bedeutet dies, dass das Geländerprojekt ohne Befestigungsnachweis und ohne Rettungsplan für Notfälle während der Installation nicht als vollständig angesehen werden kann.
Aus Sicht der Unternehmensstrukturen bringt die UNI 11996:2025 konkrete operative Konsequenzen mit sich:
Für Baustellentechniker und Sicherheitsberater vereinfacht sich der Rahmen erheblich: Wo früher eine Kombination aus UNI EN 13374, UNI EN ISO 14122-3 und NTC erforderlich war, steht nun eine spezifische Norm zur Verfügung, die diese Referenzen integriert und die Auswahl sowie die Überprüfung permanenter Absturzschutzgeländer deutlich vereinfacht.