Die Sicherheit von Arbeiten in der Höhe endet nicht mit der Installation eines Absturzsicherungssystems, sondern setzt sich in der Schulung des Anwenders fort, die es ihm ermöglicht, die Lifeline ordnungsgemäß und gemäß den Vorgaben des Planers zu nutzen.
Der Einsatz ungeeigneter PSA kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer Risiken ausgesetzt ist, die in der Planungsphase nicht berücksichtigt wurden, was zu leichten bis schweren Unfällen führen kann. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, die vom Lifeline-Anbieter erstellten technischen Zeichnungen korrekt zu interpretieren, um zu wissen, welche Verbindungsmittel vor und während der Arbeiten in der Höhe einzusetzen sind.
Insbesondere gibt es verschiedene Methoden, den Auffanggurt mit der Lifeline zu verbinden:
Verbindungsmittel mit Falldämpfer (integriert oder separat)
Diese Geräte entsprechen den Normen EN 354 und EN 355 (für den Falldämpfer). Sie dürfen gemäß Norm nicht länger als 2 m sein und sind für den Auffang eines Sturzes ausgelegt. Es gibt verschiedene Ausführungen, z. B. verstellbar oder verkürzt, elastisch, doppelt oder Y-förmig. Bei Verwendung im Auffangsystem verlängert sich das Verbindungsmittel erheblich zur Energieabsorption, weshalb der erforderliche freie Fallraum zwingend zu berücksichtigen ist.
Geführtes, verstellbares Auffanggerät
Gemäß EN 353-2 darf dieses Gerät ausschließlich zur Rückhaltung verwendet werden, da es die Energie eines Sturzes nicht aufnehmen kann, was für den Anwender lebensgefährlich sein kann. Einige Hersteller integrieren jedoch Energieabsorptionssysteme, wodurch eine Verwendung auch im Auffangsystem möglich wird. Das Gerät besteht aus einem Seil variabler Länge (standardmäßig bis zu 20 m) und einem Läufer, der – wenn nicht betätigt – in der vom Anwender gewählten Position blockiert bleibt.
Positionierungs- und Rückhaltesysteme
Diese Geräte sind in keiner Ausführung für den Auffang eines Sturzes zertifiziert und werden für das Arbeitspositionieren eingesetzt, also in Situationen, in denen der Anwender eine stabile Position mit freien Händen einnehmen muss (z. B. auf einer Hubarbeitsbühne, an einem Mast oder auf einer absturzgesicherten Ebene). Sie unterliegen der Norm EN 358 und sind in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich, von einfachen Gurtbändern mit Schnalle bis zu verstellbaren, selbstblockierenden Systemen.
Höhensicherungsgeräte (SRL)
Diese weit verbreiteten Geräte entsprechen der EN 360 und sind bei korrekter Anwendung sehr ergonomisch. Sie sind für den Auffang von Stürzen ausgelegt; es ist jedoch unbedingt erforderlich, die Gebrauchsanweisung zu beachten, da einige Modelle ausschließlich für den vertikalen Einsatz mit einem Anschlagpunkt oberhalb des Anwenders konzipiert sind.
Alle oben beschriebenen Geräte tragen die CE-Kennzeichnung, da die zugrunde liegenden Normen mit der EU-Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (EU) 2016/425 harmonisiert sind, und müssen einer jährlichen Inspektion und Wartung unterzogen werden.
Abschließend ist hervorzuheben, dass der Anwender über eine angemessene und spezifische Ausbildung verfügen muss, um das für die jeweilige Tätigkeit geeignete System korrekt auswählen zu können.