Der freie Fallraum (Tirante d’aria) entspricht dem Sicherheitsraum unterhalb des Anwenders, der erforderlich ist, damit ein möglicher Sturz sicher aufgefangen werden kann, ohne dass es zu Kollisionen mit Hindernissen kommt.
Der freie Fallraum wird durch mehrere Faktoren bestimmt und ist nicht immer gleich ausgeprägt. Ausgehend vom Standardfall betrachten wir einen Anwender mit Auffanggurt (EN 361), der an einem punktförmigen Anschlageinrichtungstyp A befestigt ist, welcher sich auf Höhe der Gehfläche befindet.
Der Anwender verbindet sich anschließend mittels eines 2 m langen Verbindungsmittels (EN 354) zur Absturzsicherung (zur Erleichterung der Arbeitsbewegungen) sowie eines Falldämpfers, d. h. eines Geräts, das sich dank spezieller Mechanismen während eines Sturzes verlängert, Energie abbaut und die auf den Körper des Anwenders wirkenden Kräfte reduziert (EN 355).
In diesem Fall beträgt der erforderliche freie Fallraum 6,25 m und setzt sich zusammen aus:
GESAMT: 2 + 1,75 + 1,5 + 1 = 6,25 m
Ist der Anwender hingegen an einer horizontalen flexiblen Anschlageinrichtung Typ C angeschlagen, muss zu dem berechneten Wert zusätzlich die Durchbiegung des Seils (D) infolge des Sturzes addiert werden. Dieser Wert ist im Handbuch des Systems angegeben und hängt vom Ankerabstand (S) sowie von der Länge der Linie (L) ab. In der Praxis liegt die Durchbiegung üblicherweise bei etwa 2,8 m.
Daraus folgt, dass unterhalb des Anwenders ein hindernisfreier Raum von mindestens 9 m vorhanden sein muss.
Dieser Wert kann jedoch durch geeignete Maßnahmen reduziert werden, beispielsweise durch die Verringerung des Abstands zwischen den Stützen einer Linie mittels zusätzlicher Zwischenhalterungen, wodurch die Seildurchbiegung reduziert wird. Alternativ kann der Anschlagpunkt gegenüber der Gehfläche erhöht werden. Dadurch wird der Sturzfaktor reduziert und der erforderliche Bremsweg des Anwenders nach oben verlagert.
Eine weitere Lösung ist der Einsatz eines starren Schienensystems, dessen Durchbiegung vernachlässigbar ist und das sich wie ein fester Anschlagpunkt verhält. Der Vorteil liegt darin, dass der Anwender große Distanzen zurücklegen kann, ohne sich jemals vom System lösen zu müssen, was die Ergonomie erheblich verbessert.
Abschließend kann der Standard-Verbindungsmittel von 2 m Länge durch ein kürzeres ersetzt werden, wodurch die freie Fallhöhe reduziert wird. Dies erlaubt den Einsatz eines Falldämpfers mit geringerem erforderlichen Bremsweg und verringert somit die Gesamtlänge. Der Wert reduziert sich dabei von 3,75 m (Verbindungsmittel + Falldämpfer bei Standardausführung) auf bis zu 2,10 m bei Verwendung von Verbindungsmitteln mit 80 cm Länge.
Auf diese Weise kann auch der Bewegungsraum des Anwenders eingeschränkt werden, sodass eine Rückhaltesituation entsteht. In diesem Fall ist der Anschlagpunkt in einem Abstand vom Rand angeordnet, der mindestens der Länge des Verbindungsmittels entspricht, sodass ein tatsächlicher Absturz ausgeschlossen ist.