Zum Schutz der Sicherheit der Mitarbeiter ist es unerlässlich, alle geltenden nationalen und regionalen Vorschriften zu Sicherungssystemen (Lifelines) zu kennen. In diesem Artikel erläutern wir, wann Lifelines vorgeschrieben sind, wie die Sicherungspflicht geregelt ist und welche Fristen für die Wartung von Lifelines gelten.
Behandelte Themen:
Lifelines sind Sicherheitsvorrichtungen, genauer gesagt Anschlageinrichtungen gegen Absturz. Sie unterliegen den europäischen Normen UNI EN 795:2012 und UNI 11578:2015.
Wann sind Lifelines also Pflicht? Laut den Vorschriften für Arbeiten in der Höhe ist der Sicherheitsverantwortliche verpflichtet, Arbeiten in der Höhe abzusichern. Dazu zählen alle Tätigkeiten ab einer Höhe von 2 Metern über einer stabilen Fläche.
Lifelines gehören zu den Absturzsicherungssystemen und sind daher bei Montage-, Wartungs- und Dacharbeiten erforderlich.
In Italien gibt es Vorschriften auf zwei Ebenen: national und regional.
Arbeiten in der Höhe werden durch Artikel 115 des Gesetzesdekrets 81/2008 geregelt. Lifelines sind darin als Anschlagsysteme vorgesehen.
Wenn keine kollektiven Schutzmaßnahmen vorhanden sind, ist der Einsatz geeigneter persönlicher Schutzausrüstung verpflichtend.
Mehrere Regionen schreiben die Installation von Lifelines auf Dächern vor, insbesondere bei Neubauten und Sanierungsarbeiten.
Die Wartung von Lifelines ist entscheidend für die Sicherheit der Arbeiter und zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen.
Inspektionen erfolgen in der Regel jährlich. Gesetzlich dürfen die Intervalle 2 Jahre für Anschlagsysteme und 4 Jahre für tragende Strukturen nicht überschreiten.