Die INAIL hat das neue OT23-Modell für das Jahr 2021 zur Reduzierung des durchschnittlichen Beitragssatzes für Prävention veröffentlicht. Die Reduzierung des Beitragssatzes, geregelt durch das Dekret des Ministeriums vom 3. März 2015, wird in fester Höhe anerkannt, wie folgt:
bis zu 10 Beschäftigte: 28 % Ermäßigung;
von 11 bis 50 Beschäftigte: 18 % Ermäßigung;
von 51 bis 200 Beschäftigte: 10 % Ermäßigung;
mehr als 200 Beschäftigte: 5 % Ermäßigung.
Im Vergleich zum Vorjahr weist das neue Modell zahlreiche Neuerungen auf.
In den letzten Tagen hat die INAIL das aktualisierte Formular sowie den Leitfaden zum OT23-Modell 2021 veröffentlicht, der sich auf die von den Unternehmen im Laufe des Jahres 2020 umgesetzten Verbesserungsmaßnahmen zur Prävention bezieht.
Die Kategorien der Präventionsmaßnahmen im OT23-Modell 2021 gliedern sich wie folgt:
KATEGORIE A: Prävention tödlicher Arbeitsunfälle (nicht verkehrsbedingt)
Arbeiten in engen und/oder kontaminierten Räumen (A-1);
Prävention des Absturzrisikos aus der Höhe (A-2);
Maschinensicherheit und Sicherheit von Traktoren (A-3);
Prävention elektrischer Risiken (A-4);
Prävention von Risiken durch Insektenstiche (A-5);
KATEGORIE B: Prävention des Straßenverkehrsrisikos;
KATEGORIE C: Prävention von Berufskrankheiten
Lärmschutz (C-1);
Prävention chemischer Risiken (C-2);
Prävention des Radonrisikos (C-3);
Prävention muskuloskelettaler Erkrankungen (C-4);
Gesundheitsförderung (C-5);
KATEGORIE D: Schulung, Unterweisung und Information;
KATEGORIE E: organisatorische Maßnahmen für das Management von Gesundheit und Sicherheit;
KATEGORIE F: Notfallmanagement und persönliche Schutzausrüstung (PSA).