Wenn wir von engen Räumen (Confined Spaces) sprechen, beziehen wir uns auf Arbeitsumgebungen, die keinesfalls unterschätzt werden dürfen, da hier aufgrund gefährlicher Stoffe oder Bedingungen ein sehr hohes Risiko tödlicher Unfälle oder schwerer Verletzungen besteht.
Versuchen wir zunächst zu verstehen, was damit gemeint ist. Viele würden durch eine einfache Assoziation sagen, dass ein enger Raum ein geschlossener, abgegrenzter Bereich ist. Nun – das ist nicht ganz korrekt. Es mag überraschen, aber nicht jeder enge Raum ist zwangsläufig geschlossen. Eine Galerie oder ein Tunnel kann beispielsweise sowohl als enger als auch als offener Raum eingestuft werden. Klingt verwirrend? Das ist völlig normal, insbesondere bei begrenzter Erfahrung in diesem Bereich.
Zusammengefasst ist ein enger Raum ein Arbeitsbereich mit begrenzten Ein- und Austrittsöffnungen, der groß genug ist, um (teilweise) betreten zu werden, jedoch nicht für einen dauerhaften Aufenthalt von Personen ausgelegt ist, über eine unzureichende natürliche Belüftung verfügt oder in dem hoch- bzw. tödlich giftige Gase oder Flüssigkeiten vorhanden sein können.
Praktische Beispiele hierfür sind: Tanks, Silos, Reaktorgefäße, geschlossene Entwässerungssysteme, Kanalisationsnetze.
Schwieriger zu erkennen sind hingegen: offene Zisternen, Becken, Brennkammern in Öfen, Rohrleitungen sowie Bereiche mit unzureichender oder fehlender Belüftung (z. B. Tunnel).
An dieser Stelle dürfte das Bild klarer geworden sein. Doch damit endet das Thema nicht. Die bloße Identifikation eines engen Raumes und ein erhöhter Alarmzustand reichen nicht aus, um mit den Arbeiten beginnen zu können.
Warum?
Auf einem Schiff im Hafen von Porto Marghera starben aufgrund einer hohen CO₂-Konzentration zwei Arbeiter, die mit der Reinigung eines Tanks beschäftigt waren, an Erstickung. Im selben Jahr kamen in Molfetta (BA) fünf Personen ums Leben, nachdem bei der Reinigung eines Behälters Schwefeldämpfe freigesetzt worden waren. In Pavia (2019) verloren vier Arbeiter ihr Leben, als sie – durch Kohlendioxid betäubt – in einem Sammelbecken für organische Abfälle aus einer angrenzenden Rinderhaltung ertranken.
Was folgt daraus?
Es ist unerlässlich zu wissen, wie in jeder Situation korrekt zu arbeiten ist, und sich kontinuierlich über die geltenden Arbeitsschutzvorschriften fortzubilden. Ursprünglich war die maßgebliche Rechtsgrundlage das Gesetzesdekret D.Lgs. 81/08 (Artikel 66 und 121 sowie Anhang IV, Punkt 3). Später wurde zusätzlich das DPR 177/2011 erlassen („Verordnung über die Qualifizierung von Unternehmen und Selbstständigen, die in potenziell kontaminierten oder engen Räumen tätig sind“).
Diese Verordnung legt die Anforderungen fest, die Unternehmen erfüllen müssen, um in potenziell kontaminierten oder engen Räumen arbeiten zu dürfen, insbesondere dass:
Informations- und Schulungsmaßnahmen für sämtliches Personal durchgeführt werden (Schulungen für Arbeiten in engen Räumen sind daher verpflichtend, auch wenn die Staat-Regionen-Konferenz bislang weder eine feste Dauer noch verbindliche Auffrischungsintervalle festgelegt hat, die jedoch dringend empfohlen werden);
Praktische Unterweisungen und Trainingsmaßnahmen für alle in solchen Umgebungen eingesetzten Beschäftigten erfolgen;
Geeignete persönliche Schutzausrüstungen (PSA), Messgeräte und Arbeitsmittel zur Prävention der spezifischen Risiken bereitgestellt werden;
sämtliche Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung, arbeitsmedizinischen Vorsorge und Notfallmanagement vollständig eingehalten werden;
Personal eingesetzt wird, von dem mindestens 30 % über eine mindestens dreijährige Erfahrung bei Arbeiten in potenziell kontaminierten oder engen Räumen verfügt;
die geltenden Bestimmungen zum Einheitlichen Beitragsnachweis (DURC) eingehalten werden, sofern anwendbar.