EN 17235:2024 harmonisiert: Ein regulatorischer Wendepunkt für permanente Anschlageinrichtungen

Die kürzlich erfolgte Harmonisierung der Norm UNI EN 17235:2024 stellt einen historischen Meilenstein für den Sektor der permanenten Anschlageinrichtungen und dauerhaft installierten Absturzsicherungssysteme dar.
Die Norm legt die Leistungsanforderungen sowie die Prüfverfahren für dauerhaft an Gebäuden und Ingenieurbauwerken befestigte Einrichtungen fest, die für die Verwendung mit persönlichen Absturzschutzsystemen bestimmt sind.

Mit der Harmonisierung wird die EN 17235 zur offiziellen europäischen Referenznorm im Sinne der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 (CPR) und ebnet den Weg für die verpflichtende CE-Kennzeichnung dieser Produktkategorie.

Welche Produkte deckt die EN 17235 ab?

Die EN 17235:2024 betrifft insbesondere:

Die Norm führt eine Klassifizierung in vollständige Anschlag-Kits ein, die als Gesamtsystem und nicht als Einzelkomponente bewertet werden:

Leistungsklassen EN 17235: Anzahl der Nutzer und dynamische Lasten

Eine wesentliche technische Neuerung der EN 17235 ist die Einführung von Leistungsklassen, die auf der Anzahl der gleichzeitig angeschlossenen Benutzer basieren.

Die dynamische Prüfung ist in Klassen von 1 bis 4 unterteilt, mit folgenden Bemessungswerten der Einwirkungen:

Dieser Ansatz harmonisiert die Leistungsniveaus auf europäischer Ebene und ermöglicht eine klare Leistungsdeklaration.

EN 17235 und Bauproduktenverordnung (CPR): System 1+ (AVCP) tritt in Kraft

Das eigentliche Schlüsselelement der Harmonisierung der EN 17235 ist ihre Einordnung in die Bauproduktenverordnung (CPR) über den Anhang ZA.

Dies führt zur Anwendung des Systems 1+ zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP).

Was bedeutet System 1+ für die CE-Kennzeichnung von Anschlageinrichtungen?

Mit dem System 1+:

👉 Permanente Anschlageinrichtungen werden offiziell zu CE-gekennzeichneten Bauprodukten.

EN 17235 vs. UNI 11578:2015: Unterschiede und Zeitraum der normativen Koexistenz

Vor der EN 17235 war in Italien die Norm UNI 11578:2015 der maßgebliche Referenzstandard, der Anforderungen und Prüfverfahren für permanente Anschlageinrichtungen festlegte.

Während der Übergangsphase werden beide Normen parallel gelten, jedoch mit wesentlichen Unterschieden.

1. Von einer nationalen Norm zu einer harmonisierten europäischen Norm

Nur die EN 17235 ermöglicht die vollständige Anwendung der Bauproduktenverordnung (CPR) sowie die CE-Kennzeichnung.

2. „Kit“-Ansatz und vollständiges System

Die EN 17235 bewertet das Produkt als vollständiges Anschlag-Kit, einschließlich Befestigungsmittel und repräsentativer Tragstruktur.

Die UNI 11578 war hingegen stärker auf das einzelne Produkt ausgerichtet, betonte jedoch, dass die Konformität nicht die Überprüfung der tatsächlichen Tragstruktur ersetzt.

3. Deklarierte Leistungen und Nutzerklassen

Die EN 17235 führt Leistungsklassen für bis zu 4 Nutzer mit progressiven dynamischen Prüfwerten ein.

Die UNI 11578 sah dynamische Prüfungen mit Referenzwerten vor, die hauptsächlich auf 1–2 Nutzer ausgerichtet waren.

4. Regulatorische Auswirkungen: Verpflichtung einer Notifizierten Stelle

Aspekt UNI 11578:2015 EN 17235:2024
Harmonisiert nach CPR Nein Ja
CE-Kennzeichnung Nicht vorgesehen Verpflichtend
AVCP-System Nicht anwendbar System 1+
Notifizierte Stelle Nein Ja

Wichtige Fristen: Harmonisierung und Rücknahme der UNI 11578

Schlussfolgerungen: Was ändert sich für Hersteller, Planer und Sifa/RSPP?

Die Harmonisierung der Norm EN 17235:2024 führt ein:

Damit wird die EN 17235 zum neuen zentralen Referenzstandard für die Planung, Herstellung, Installation und dokumentarische Überprüfung permanenter Absturzsicherungssysteme.