DL 146: Neuheit des konsolidierten Arbeitssicherheitstextes

28 Januar 2022
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Die Reform des Gesetzesdekrets vom 21. Oktober 146 hat viele Teile und Artikel des D geändert und neu geschrieben. Lgs 81/2008. Tatsächlichführt das seit dem21.  Dezember 2021 geltende Dekret zahlreiche neue Bestimmungen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz ein.

 

Die Nationale Arbeitsinspektion mit neuen Kompetenzen

Durch die Wiederherstellung der Fülle der Inspektionsbefugnisse im Bereich Gesundheit und Sicherheit wird eine Reform des Inspektionssystems auf transparente Weise durchgeführt:  Mit der neuen Regel wird die Inspektionstätigkeit mit gleichen Befugnissen und Zuteilungen von der für das Gebiet zuständigen lokalen Gesundheitsbehörde und von der Nationalen Arbeitsinspektion über ihre territorialen Büros durchgeführt.

Mit den Rundschreiben 3 und 4 von 2021 hat das INL die Arbeitsweisen definiert, mit denen die Inspektion den neuen Aufsichtsaufgaben im Bereich Gesundheit und Sicherheit begegnen wird.

Obligatorische Identifizierung der verantwortlichen Person und obligatorische Aufsicht

Die Figur des Verantwortlichen muss mit der Integration von Art. 18 des Gesetzesdekrets 81/2008formell mit einer schriftlichen Ernennung für die Durchführung von Tätigkeiten integriert werden, die auf die Aufsicht gemäß Art. 18 abzielen. 19 des konsolidierten Gesetzes.

Gegebenenfalls in den Referenztarifverträgen kann die Quantifizierung der dem Verantwortlichen zustehenden Vergütung festgelegt werden. Darüber hinaus darf der Verantwortliche die Ausübung seiner Tätigkeit nicht beeinträchtigen.

Die oben genannten Verpflichtungen gelten auch für jene Tätigkeiten, die im Vergabe- und Zuliefersystem durchgeführt werden, wobei die Verantwortung für die Bestellung beispielsweise für die jeweiligen Arbeitgeber mit einer Mitteilung an den Kunden gilt. Im Falle der Unterlassung der oben genannten Verpflichtungen drohen Ihnen strafrechtliche Sanktionen, die eine Festnahme von zwei bis vier Monaten oder eine Geldstrafe zwischen 1500 und 6000 Euro vorsehen.

Aber es gibt auch Neuigkeiten und strafrechtliche Sanktionen für die Verantwortlichen, wenn es tatsächlich zu einem Versäumnis kommt, ihre Übung oder Intervention durchzuführen und die notwendigen Informationen bereitzustellen, um Verhaltensweisen zu korrigieren, die nicht den am Arbeitsplatz eingeführten Sicherheitsvorschriften entsprechen.

 

Hier ist ein Auszug der inArtikel 19 Absatz 1 beschriebenen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten:

„… die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen durch die einzelnen Arbeitnehmer sowie der Bestimmungen des Unternehmens über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und die Verwendung kollektiver Schutzmittel und persönlicher Schutzausrüstungen, die ihnen zur Verfügung gestellt werden, sowie im Falle der Feststellung eines Verhaltens, das nicht den Bestimmungen und Anweisungen des Arbeitgebers und der Führungskräfte zum Zwecke des kollektiven und individuellen Schutzes entspricht, zu überwachen und zu überwachen;   eingreifen, um das nicht konforme Verhalten zu ändern, indem die erforderlichen Sicherheitshinweise bereitgestellt werden. Im Falle der Nichtumsetzung der erteilten Anweisungen oder des Fortbestehens der Nichteinhaltung unterbrechen Sie die Tätigkeit des Arbeitnehmers und informieren Sie die direkten Vorgesetzten…“

 

Ausbildung von Arbeitnehmern-Vorgesetzten-Managern-Arbeitgebern

Im Bereich der Ausbildung sind zwei Innovationen von grundlegender Bedeutung:

Eine angemessene und spezifische Ausbildung der Arbeitgeber (die bereits für Manager und Vorgesetzte vorgesehen ist) wird obligatorisch.

Artikel 37 Absatz 7  legt nun fest, dass die Arbeitgeber neben den Führungskräften und Vorgesetzten auch angemessene und spezifische Schulungen und regelmäßige Aktualisierungen erhalten, je nach den geleisteten Arbeiten und Aufgaben, im Bereich Gesundheit und Sicherheit: Bis zum 30. Juni 2022 wird eine Vereinbarung zwischen den Ständigen Konferenzstaaten Regionen und autonome Provinzen Trient und Bozen erwartet.   in der die Dauer, der Mindestinhalt und die Modalitäten der vom Arbeitgeber zu zahlenden obligatorischen Ausbildung festgelegt werden.

Die Schulung wird während der Ausführung der Arbeit überprüft, um ihre Wirksamkeit zu bewerten.

Darüber hinaus wird in Absatz 7-ter  Folgendes festgelegt:

„Umdie Angemessenheit und Spezifität der Ausbildung sowie die regelmäßige Aktualisierung der Verantwortlichen gemäß Absatz 7 zu gewährleisten, müssen die damit verbundenen Schulungsmaßnahmen vollständig persönlich durchgeführt und mindestens alle zwei Jahre und in jedem Fall wiederholt werden, wenn dies aufgrund der Entwicklung von Risiken oder des Auftretens neuer Risiken erforderlich ist.“

Ausbildung

Die Norm über spezifische Sicherheitsschulungen für ihre Mitarbeiter lautet wie folgt:

„Das Training wird von einer erfahrenen Person und am Arbeitsplatz durchgeführt. Die Ausbildung besteht aus der praktischen Prüfung für die korrekte und sichere Verwendung von Geräten, Maschinen, Anlagen, Substanzen, Geräten, einschließlich des persönlichen Schutzes; Das Training besteht auch aus der angewandten Übung für sichere Arbeitsabläufe. Die durchgeführten Ausbildungsinterventionen müssen in einem speziellen, ebenfalls computergestützten Register nachverfolgt werden.“

In Bezug auf den Ausbildungsteil der Arbeitgeber beziehen wir uns auf das, was oben in Bezug auf Absatz 7  und später unter Bezugnahme auf  Absatz  2,zweite Periodedesselben, beschrieben wird.

Obligatorische Aussetzung der individuellen unternehmerischen Tätigkeit bei nicht angemeldeter/unsicherer Erwerbstätigkeit

Um irreguläre und unsichere Arbeit zu bekämpfen, wurden Änderungen an Artikel 14 des Gesetzesdekrets 81/2008 und der damit verbundenen Neuformulierung von Anhang I vorgenommen, wodurch die Fälle der Aussetzung der Tätigkeit ausgeweitet wurden.

 

Aussetzung der Tätigkeit bei:

  • Feststellung von mindestens 10 % der Arbeitnehmer, die sich zum Zeitpunkt des Zugangs zur Inspektion am Arbeitsplatz aufhalten und ohne Mitteilung der Begründung des Arbeitsverhältnisses an die Referenzstelle beschäftigt sind;
  • Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen, insbesondere der neuen Verpflichtung zur vorherigen Mitteilung an die ITL(Artikel 14 des Gesetzesdekrets 81/2008)in Bezug auf gelegentliche Selbstständige;
  • Fehlen einer vorherigen Kommunikation der Rekrutierung von Mitarbeitern, koordinierten und kontinuierlichen Mitarbeitern, Kooperativenmitgliedern und Schulungs- und Orientierungspraktikanten;
  • Verletzung der in Anhang I der TUSL genannten Sicherheitsverpflichtungen

Es sollte immer daran erinnert werden, dass das Umwandlungsgesetz vorsieht, dass der Arbeitgeber immer verpflichtet ist, das Entgelt und die damit verbundenen Beiträge von Gelegenheitsbeschäftigtenoder nicht vom Arbeitsplatz entfernten Arbeitnehmern vollständig zuzahlen.

 

Neubelebung der Rolle der gemeinsamen Gremien

In Bezugauf die  Verpflichtungen der gemischten  Stellen  (Fachleute, die auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit kompetent sind)finden wir:

  • Die Verpflichtung, dem INL und dem Inail jährlich die Daten der Unternehmen zu übermitteln, die dem System der gemeinsamen Einrichtungen beigetreten sind und die von ihnen organisierten Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt haben.
  • Die Verpflichtung, dem INL und inail jährlich die Daten über die Veröffentlichung der eidesstattlichen Erklärungen für die Annahme und Umsetzung der Organisations- und Sicherheitsmodelle mitzuteilen.
  • Die Verpflichtung, dem INL und inail jährlich die Daten über die Arbeitnehmersicherheitsbeauftragten mitzuteilen.

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