Was ist eine ATEX-Umgebung?

Der Begriff ATEX (Akronym für Atmosphères Explosibles) umfasst zwei unterschiedliche Europäische Richtlinien, die jedoch dasselbe Ziel verfolgen: die Regelung von Bereichen, in denen ein Explosionsrisiko besteht, den sogenannten ATEX-Bereichen oder -Umgebungen.

Bei Arbeiten in einer ATEX-Umgebung sind die Möglichkeiten, ein Explosionsrisiko nach dessen Auftreten zu beherrschen, äußerst gering, oft mit tragischen Folgen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, alle erforderlichen präventiven Maßnahmen zu ergreifen (technische Präventions- und/oder Schutzmaßnahmen, Produktauswahl, Arbeitsanweisungen usw.), um das Eintreten einer Explosion zu verhindern.

Wann tritt eine Explosion in einer ATEX-Umgebung auf?

Eine Explosion tritt dann auf, wenn gleichzeitig folgende drei Bedingungen erfüllt sind:

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen bestehen aus zwei Europäischen Richtlinien:

Beide ATEX-Richtlinien werden im D.Lgs. 81/08 – Titel XI sowie im DM 03.08.2015 aufgegriffen.

Wie werden ATEX-Bereiche klassifiziert?

Gemäß Art. 293 des D.Lgs. 81/08 – Titel XI ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbereiche entsprechend der Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphären zu klassifizieren.

Dabei wird auf harmonisierte technische Normen Bezug genommen, insbesondere:

Gas-Zonen Staub-Zonen Beschreibung
Z0 Z20 Dauernd oder häufig vorhandene explosionsfähige Atmosphäre (> 1000 h/Jahr)
Z1 Z21 Wahrscheinliches Auftreten unter normalen Betriebsbedingungen (10–1000 h/Jahr)
Z2 Z22 Seltenes und kurzzeitiges Auftreten (< 10 h/Jahr)

Je nach Klassifizierung ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Mindestschutzmaßnahmen gemäß Anhang L des D.Lgs. 81/08 umzusetzen.
Alle eingesetzten Produkte (einschließlich Arbeitskleidung), Geräte und elektrischen Anlagen müssen ATEX-konform sein, um eine Zündung der explosionsfähigen Atmosphäre zu verhindern.