Der Begriff „Lifelines“ (Anschlageinrichtungen) hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert, um alle Systeme und Einrichtungen zu bezeichnen, die dazu dienen, das Risiko eines Absturzes aus der Höhe zu reduzieren.
Wann werden Lifelines eingesetzt?
Lifelines sind erforderlich, wenn Arbeiten in einer Höhe von mehr als 2 Metern über einer stabilen Geh- oder Standfläche ausgeführt werden.
Wie entstehen Lifelines?
Die Planung von Lifelines unterliegt in der Regel der technischen Norm EN 795:2012, welche fünf Typen von Anschlageinrichtungen anhand ihrer Eigenschaften definiert:
Typ A: Einzelanschlagpunkte
Typ B: Temporäre (abnehmbare) Anschlageinrichtungen
Typ C: Flexible horizontale Anschlageinrichtungen
Typ D: Starre horizontale Anschlageinrichtungen
Typ E: Gewichtete (ballastierte) Anschlageinrichtungen
Im Folgenden werden die Besonderheiten der einzelnen Anschlagetypen näher erläutert.
Einzelanschlagpunkte (Typ A) sind stationäre Anschlageinrichtungen, wie z. B. Dachhaken oder Wandösen. Diese Systeme sind ungeeignet für große Wegstrecken, da der Wechsel von einem Anschlagpunkt zum nächsten zeitaufwendig ist und das Risiko besteht, dass der Anwender auf eine Sicherung verzichtet. Dies stellt eine mangelhafte ergonomische Auslegung des Systems dar. Daher werden Typ-A-Anschlagpunkte in der Regel zur Begrenzung von Pendelstürzen oder als Zugangswege zu einer Hauptlinie eingesetzt.
Die am häufigsten eingesetzte Lösung ist Typ C, die flexible horizontale Anschlageinrichtung. Sie besteht aus zwei oder mehr Stützen und einem flexiblen, meist aus Stahl bestehenden Seil, an das sich der Anwender mit seinen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) anschlagen kann. Diese Lösung bietet eine hohe Ergonomie, da lange Strecken zurückgelegt werden können, ohne das System zu verlassen. In einigen Fällen ist jedoch der unter der Linie verfügbare Raum aufgrund des erforderlichen freien Fallraums (Tirante d’aria) nicht ausreichend.
Zur Reduzierung der Durchbiegung kommen Typ-D-Systeme zum Einsatz, also starre horizontale Anschlageinrichtungen. Anstelle eines flexiblen Seils wird hierbei eine starre Führung, in der Regel eine Schiene, verwendet, entlang der ein mitlaufender Anschlagwagen als mobiler Anschlagpunkt dient. Aufgrund der geringen Durchbiegung ermöglichen diese Systeme eine deutliche Reduzierung des erforderlichen freien Fallraums und sind damit mit Typ-A-Anschlagpunkten vergleichbar, bieten jedoch gleichzeitig eine hohe Ergonomie, da der Anwender große Distanzen ohne Abkoppeln zurücklegen kann.
Die verbleibenden Typen (Typ B und Typ E) fallen unter die EU-Verordnung 2016/425, welche sie als PSA klassifiziert, da sie nach jeder Benutzung ohne Werkzeug entfernt werden können.
Typ B umfasst temporäre Anschlageinrichtungen wie Dreibeine, Auslegerkräne oder mobile Anschlagpunkte.
Typ E beinhaltet ballastierte Anschlageinrichtungen, deren Tragfähigkeit ausschließlich auf der Reibung zwischen Ballast und Aufstandsfläche beruht.